Brandschutzhelfer
Aus den im Brandschutz unterwiesenen Mitarbeitern eines Betriebes werden die Brandschutzhelfer bestimmt. Das sollten in der Regel mindestens 5 % der Mitarbeiter sein. Die ausgewählten Mitarbeiter werden dann zum Brandschutzhelfer ausgebildet. Das ist nach DGUV 205-023 und § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und ASR A2.2 gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Brandschutzhelfer erlernt:
- den sicheren Umgang mit Ihren Feuerlöscheinrichtungen in Stresssituationen
- Löschtrainings am Brandsimulator
- Abläufe zur Räumung eines Gebäudes und in Sicherheit bringen von Personen
- die Koordinierung eines Sammelplatzes
- die Berichterstattung und Übergabemechanismen an den Einsatzleiter der Feuerwehr
- u.a.m.
Brandschutzschulungen im Service-Stadl
- Betriebliche Brandschutzunterweisung
- Grundschulung Brandschutzhelfer
- Auffrischung Brandschutzhelfer
- Praktischer Teil Brandschutzhelfer
- Jährliche Unterweisung im betrieblichen Brandschutz

Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei Ihnen vor Ort
DGUV & Arbeitsschutzgesetz
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nach dem DGUV 205-023 und § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und ASR A2.2 ( min. 5% der Mitarbeiter ) vorgeschrieben.
Umfang & Gruppengröße
Die Schulung umfasst ca. 2,5 Stunden und die Gruppengröße
besteht aus max. 20 Teilnehmer pro Gruppe.
Theorie & Praxis
Sie erhalten übersichtliche Schulungsunterlagen und lernen mit wichtigen Praxisübungen (Löschübungen am Brandsimulator).
Über diesen Link gelangen Sie zu den Ausbildungsangeboten des Service-Stadl-Garching:
Nachweis & Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, das als Einzelnachweis für die Personalakte Gültigkeit hat, inklusive einer Rechnung mit Inhaltsbeschreibung.
Individuell & Kompetent
Auf Wunsch werden die Schulungsinhalte
individuell auf Ihren Betrieb angepasst.
Was brauchen wir?
Einen Unterrichtsraum mit Beamer und einen befahrbaren
Übungsplatz von ca. 10x10m.
Das Ziel unserer Schulungen
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Beschäftigten.
Am Ende der Schulung haben Sie Mitarbeiter, die als ausgebildete Brandschutzhelfer im Ernstfall wissen, was zu tun ist:
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Verhalten im Brandfall
- Kenntnisse über Löschtechniken
- Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten