Flurförderzeugführerschein

Fahren von Flurförderzeugen

Ausbildung zum Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV Grundsatz 308-001

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann.

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht). Es bedarf körperliche und geistige Eignung, die Vorsorgeuntersuchung G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln.

Inhalte der Schulung

  • Anforderungen aus Arbeitsschutz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
  • Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Last
  • Betrieb in der Praxis
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Praktische Fahrübungen
  • Prüfungen in Theorie und Praxis

Für die Ausbildung wird benötigt:

eine Kopie des Personalausweises, der G25 Untersuchungsnachweis, ein amtliches Lichtbild und eine Arbeitgeberbescheinigung über praktische Erfahrungen im Umgang mit FFZ für die Eintagesschulung (für die Zweitagesschulung ist keine Arbeitgeberbescheinigung notwendig)

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