Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023

vorgeschrieben nach DGUV 205-023 und § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und ASR A2.2 (min. 5% der Mitarbeiter)

Die Schulungsinhalte können individuell auf ihren Betrieb und auf ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Die Schulungen können auf Wunsch in ihrem Unternehmen stattfinden.

Voraussetzungen dafür sind ein Unterrichtsraum mit Beamer und ein befahrbarer Übungsplatz in einer Größen von ca. 10 × 10 m.

Themen der Schulungen

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxisorientierte Übungen mit einem zugelassenen Brandsimulator und Übungsfeuerlöscher

Schulungsumfang

Theorie: ca. eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten
Praxis: je nach Teilnehmerzahl ca. 1-1,5 Unterrichtseinheiten
Gruppengröße: max. 20 Teilnehmer

Inhalte der Ausbildung

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers
  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Eigenschaften brennbare Stoffe, Löschvorgang, Löschmittel
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandschutzordnung DIN 14086 Teil 1-3
  • Brandverhütungsmaßnahmen
  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
  • Abwehrender Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch und entsprechende Schutzmöglichkeiten
  • Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
  • Taktik der Brandbekämpfung
  • Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
  • Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators

Schulungsnachweis

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, einen personenbezogenen Einzelnachweis für die Personalakte
und eine detaillierte Rechnung mit Teilnehmerzahl und Inhaltsbeschreibung.

Ziel

Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung haben Sie Mitarbeiter, die als ausgebildete Brandschutzhelfer im Ernstfall wissen, was zu tun ist:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten

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