Flurförderzeuge

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder, der mit einem Flurförderzeug arbeitet, entsprechend unterwiesen und ausgebildet sein muss.

Der Nachweis über diese Befähigung wird durch einen Flurförderzeugführerschein erbracht. Dieser Führerschein ist generell lebenslang gültig. Die Gültigkeit des Führerscheins muss allerdings durch eine jährliche Nachschulung aktiviert bzw. dokumentiert werden. Wer eine Nachschulung nicht nachweisen kann, darf keine Flurförderzeuge benutzen.

Schulungen Flurförderzeuge

  • Gabelstaplerführerschein
  • Flurförderzeugführerschein
  • Teleskopmaschinenführerschein
  • Jährliche Unterweisung/Nachschulung

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